Wochenbettbetreuung
In den ersten Wochen nach der Geburt hat jede Frau Anspruch auf Hebammenhilfe zu Hause: während der ersten zehn Tage täglich und in den darauffolgenden Wochen nach Bedarf. Ich überwache das körperliche und seelische Befinden der Mutter, kontrolliere die Entwicklung des Kindes und gebe Ihnen Hilfestellung beim Baden, Wickeln, Stillen etc. Die Kosten der Wochenbettbetreuung trägt die Krankenkasse.